Existenzgründung, Arbeitsplatz beim Start in die Selbstständigkeit
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Rechtsgebiet 06

Existenzgründung in Köln

Wer sich selbstständig macht, trifft früh Entscheidungen, die später schwer zu korrigieren sind. Die Rechtsanwaltskanzlei Ertogan in Köln begleitet Sie beim Schritt in die Selbstständigkeit rechtssicher und persönlich.

Der Start in die Selbstständigkeit bringt viele rechtliche Fragen mit sich, oft schon bevor der erste Auftrag geschrieben ist. Welche Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben, wie sichern Sie sich gegenüber Geschäftspartnern ab und welche Verträge brauchen Sie von Anfang an? Diese Weichen werden meist in den ersten Wochen gestellt und wirken sich über Jahre aus. Eine frühzeitige Beratung hilft, spätere Auseinandersetzungen und Kosten zu vermeiden.

Die Kanzlei Ertogan berät Gründerinnen und Gründer seit 2010 aus Köln heraus, auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Rechtsanwältin Nurdan Ertogan betreut jedes Mandat persönlich und nimmt sich Zeit für Ihre konkrete Ausgangslage. Ob Einzelunternehmen, Freiberuflichkeit oder Kapitalgesellschaft, wir ordnen die rechtlichen Möglichkeiten und zeigen Ihnen die Konsequenzen jeder Variante. So treffen Sie Ihre Entscheidungen auf einer klaren Grundlage.

01Das kennen Sie vielleicht

  • Sie wollen sich selbstständig machen und wissen nicht, ob Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH die richtige Rechtsform ist.
  • Sie gründen gemeinsam mit Partnern und brauchen einen Gesellschaftsvertrag, der Zuständigkeiten, Gewinnverteilung und den Ausstieg regelt.
  • Sie haben Ihre ersten Kundenverträge, AGB oder ein Angebot vorliegen und möchten die Haftungsrisiken vorher prüfen lassen.
  • Sie sind unsicher, mit welchem Privatvermögen Sie im Falle von Schulden oder Fehlern haften und wie Sie sich absichern können.
  • Sie übernehmen ein bestehendes Geschäft oder steigen in eine laufende Firma ein und wollen die Verträge und Verbindlichkeiten verstehen.

02Womit ich Sie unterstütze

Beratung zur passenden Rechtsform und Erläuterung der Folgen für Haftung, Steuern und Aufwand.
Entwurf und Prüfung von Gesellschaftsverträgen für GbR, UG und GmbH.
Gestaltung und Kontrolle erster Verträge mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern.
Erstellung und Prüfung von AGB sowie rechtlicher Hinweise für Ihren Auftritt.
Klärung von Haftungsfragen und Möglichkeiten zur Begrenzung persönlicher Risiken.
Begleitung bei Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung und der Zusammenarbeit mit dem Notar.

03So läuft die Zusammenarbeit ab

Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem Sie Ihr Vorhaben schildern und wir den rechtlichen Rahmen sowie die offenen Punkte klären. Danach erhalten Sie eine Einschätzung zur Rechtsform und einen Vorschlag, welche Verträge und Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind. Auf dieser Basis entwerfen oder prüfen wir die notwendigen Unterlagen und stimmen sie mit Ihnen ab. Bei Bedarf begleiten wir Sie zu Notarterminen und bleiben auch nach der Gründung ansprechbar.

04Was kostet die Beratung?

Die Erstberatung ist kostenpflichtig und kostet für Privatpersonen 249,90 Euro, für Unternehmen 450 Euro. Die weitere Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 450 Euro. Diese Angaben dienen der unverbindlichen Orientierung, das konkrete Honorar hängt vom Umfang Ihres Anliegens ab und wird vorab mit Ihnen besprochen.

Zum Honorarrechner

05Häufige Fragen zum Existenzgründung

Welche Rechtsform ist für meine Existenzgründung die richtige?
Die richtige Rechtsform hängt von Ihrem Haftungsbedarf, der Zahl der Gründer, dem Startkapital und Ihren Steuerzielen ab. Für viele Solo-Selbstständige genügt zunächst das Einzelunternehmen, während eine UG oder GmbH sinnvoll wird, wenn Sie Ihre persönliche Haftung begrenzen möchten. In der Beratung ordnen wir die Varianten anhand Ihrer konkreten Pläne ein.
Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?
Die UG und die GmbH sind beide Kapitalgesellschaften mit begrenzter Haftung, sie unterscheiden sich vor allem beim Mindestkapital. Die UG kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, muss aber Rücklagen bilden, während die GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro voraussetzt. Welche Form zu Ihnen passt, hängt von Ihren finanziellen Möglichkeiten und Ihrem Auftreten am Markt ab.
Brauche ich für eine GmbH einen Gesellschaftsvertrag?
Ja, für eine GmbH ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich. Er regelt unter anderem den Unternehmensgegenstand, die Geschäftsanteile, die Geschäftsführung und den Umgang mit dem Ausscheiden von Gesellschaftern. Wir entwerfen oder prüfen den Vertrag und stimmen ihn vor dem Notartermin mit Ihnen ab.
Wie hafte ich als Gründer für Schulden meines Unternehmens?
Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GbR haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Bei einer UG oder GmbH ist die Haftung dagegen im Regelfall auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, sofern Sie Ihre Pflichten als Geschäftsführer einhalten. Wir erklären Ihnen, welche Risiken in Ihrer Rechtsform bestehen und wie Sie sich absichern können.
Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe müssen Sie anmelden, sobald Sie eine selbstständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit aufnehmen, die kein freier Beruf ist. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder viele Kreative sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Ob Ihre Tätigkeit als Gewerbe oder als freier Beruf gilt, klären wir gemeinsam anhand Ihrer Leistungen.
Brauche ich als Gründer eigene AGB?
AGB sind nicht in jedem Fall Pflicht, in vielen Geschäftsmodellen aber sehr sinnvoll. Sie regeln wiederkehrende Punkte wie Zahlungsbedingungen, Lieferzeiten, Haftung und Widerruf und schaffen Klarheit gegenüber Ihren Kunden. Wichtig ist, dass die Klauseln zu Ihrem Angebot passen und rechtlich wirksam sind, denn unwirksame Klauseln können teuer werden.
Was sollte in meinen ersten Kundenverträgen stehen?
Ein guter Vertrag beschreibt Leistung, Preis, Fristen und die Folgen bei Störungen möglichst eindeutig. Gerade zu Beginn helfen klare Regelungen zu Zahlung, Gewährleistung und Kündigung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wir prüfen Ihre Entwürfe oder erstellen Vorlagen, die Sie für ähnliche Aufträge wiederverwenden können.
Kann ich mich bei der Kanzlei Ertogan auf Türkisch oder Englisch beraten lassen?
Ja, die Kanzlei Ertogan berät Sie auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Gerade bei rechtlichen Fragen zur Gründung ist es wichtig, dass Sie alle Punkte in Ihrer bevorzugten Sprache verstehen. So können Sie Ihre Entscheidungen sicher und ohne Sprachbarriere treffen.
Wann sollte ich einen Anwalt in die Gründung einbeziehen?
Am besten binden Sie einen Anwalt ein, bevor Sie die Rechtsform festlegen und die ersten Verträge unterschreiben. Zu diesem Zeitpunkt lassen sich Weichen noch ohne großen Aufwand richtig stellen, während Korrekturen später oft aufwendiger sind. Eine frühe Beratung kann helfen, Fehler und unnötige Kosten zu vermeiden.
Was kostet die rechtliche Beratung bei der Existenzgründung?
Die kostenpflichtige Erstberatung kostet für Privatpersonen 249,90 Euro und für Unternehmen 450 Euro. Die weitere Zusammenarbeit rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 450 Euro ab. Das genaue Honorar richtet sich nach dem Umfang Ihres Anliegens und wird vorab transparent besprochen.