
Existenzgründung in Köln
Wer sich selbstständig macht, trifft früh Entscheidungen, die später schwer zu korrigieren sind. Die Rechtsanwaltskanzlei Ertogan in Köln begleitet Sie beim Schritt in die Selbstständigkeit rechtssicher und persönlich.
Der Start in die Selbstständigkeit bringt viele rechtliche Fragen mit sich, oft schon bevor der erste Auftrag geschrieben ist. Welche Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben, wie sichern Sie sich gegenüber Geschäftspartnern ab und welche Verträge brauchen Sie von Anfang an? Diese Weichen werden meist in den ersten Wochen gestellt und wirken sich über Jahre aus. Eine frühzeitige Beratung hilft, spätere Auseinandersetzungen und Kosten zu vermeiden.
Die Kanzlei Ertogan berät Gründerinnen und Gründer seit 2010 aus Köln heraus, auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Rechtsanwältin Nurdan Ertogan betreut jedes Mandat persönlich und nimmt sich Zeit für Ihre konkrete Ausgangslage. Ob Einzelunternehmen, Freiberuflichkeit oder Kapitalgesellschaft, wir ordnen die rechtlichen Möglichkeiten und zeigen Ihnen die Konsequenzen jeder Variante. So treffen Sie Ihre Entscheidungen auf einer klaren Grundlage.
01Das kennen Sie vielleicht
- Sie wollen sich selbstständig machen und wissen nicht, ob Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH die richtige Rechtsform ist.
- Sie gründen gemeinsam mit Partnern und brauchen einen Gesellschaftsvertrag, der Zuständigkeiten, Gewinnverteilung und den Ausstieg regelt.
- Sie haben Ihre ersten Kundenverträge, AGB oder ein Angebot vorliegen und möchten die Haftungsrisiken vorher prüfen lassen.
- Sie sind unsicher, mit welchem Privatvermögen Sie im Falle von Schulden oder Fehlern haften und wie Sie sich absichern können.
- Sie übernehmen ein bestehendes Geschäft oder steigen in eine laufende Firma ein und wollen die Verträge und Verbindlichkeiten verstehen.
02Womit ich Sie unterstütze
03So läuft die Zusammenarbeit ab
Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem Sie Ihr Vorhaben schildern und wir den rechtlichen Rahmen sowie die offenen Punkte klären. Danach erhalten Sie eine Einschätzung zur Rechtsform und einen Vorschlag, welche Verträge und Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind. Auf dieser Basis entwerfen oder prüfen wir die notwendigen Unterlagen und stimmen sie mit Ihnen ab. Bei Bedarf begleiten wir Sie zu Notarterminen und bleiben auch nach der Gründung ansprechbar.
04Was kostet die Beratung?
Die Erstberatung ist kostenpflichtig und kostet für Privatpersonen 249,90 Euro, für Unternehmen 450 Euro. Die weitere Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 450 Euro. Diese Angaben dienen der unverbindlichen Orientierung, das konkrete Honorar hängt vom Umfang Ihres Anliegens ab und wird vorab mit Ihnen besprochen.
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