Steuerrecht, Unterlagen, Belege und Finanzen
Start · Rechtsgebiete · Steuerrecht
Rechtsgebiet 05

Steuerrecht in Köln

Ein Schreiben vom Finanzamt sorgt schnell für Unruhe, besonders wenn Fristen laufen und Beträge im Raum stehen. Die Rechtsanwaltskanzlei Ertogan in Köln unterstützt Privatpersonen und Unternehmen im Steuerrecht, sachlich und in enger Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.

Steuerrecht betrifft fast jeden, sei es bei der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer oder bei Fragen rund um ein Unternehmen. Sobald das Finanzamt einen Bescheid erlässt oder eine Prüfung ankündigt, geht es oft um konkrete Beträge und um Rechte, die nur innerhalb bestimmter Fristen gewahrt bleiben. Genau hier ist eine nüchterne rechtliche Einschätzung wichtig. Rechtsanwältin Nurdan Ertogan betreut Ihr Anliegen persönlich und erklärt Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten bestehen.

Die Kanzlei ist seit 2010 in Köln tätig und berät auf Deutsch, Türkisch und Englisch. Im Steuerrecht arbeiten wir bewusst eng mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern zusammen, denn die steuerliche und die rechtliche Seite greifen ineinander. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage, ohne unrealistische Versprechen. Wo ein Einspruch oder ein Verfahren sinnvoll ist, begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

01Das kennen Sie vielleicht

  • Sie haben einen Steuerbescheid erhalten, der aus Ihrer Sicht zu hoch ausfällt, und überlegen, ob sich ein Einspruch lohnt.
  • Das Finanzamt hat eine Betriebsprüfung oder Außenprüfung angekündigt und Sie möchten gut vorbereitet sein.
  • Sie haben eine Frist versäumt oder befürchten, eine Frist zu versäumen, und suchen nach einer Lösung.
  • Gegen Sie läuft ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf oder Sie denken über eine Selbstanzeige nach.
  • Als Unternehmen streiten Sie mit dem Finanzamt über Umsatzsteuer, Schätzungen oder die Anerkennung von Betriebsausgaben.

02Womit ich Sie unterstütze

Prüfung von Steuerbescheiden und Einschätzung, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Einlegung und Begründung des Einspruchs gegen Bescheide des Finanzamts innerhalb der laufenden Frist.
Begleitung bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen, von der Vorbereitung bis zur Schlussbesprechung.
Vertretung im Klageverfahren vor dem Finanzgericht, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt.
Beratung und Verteidigung im Steuerstrafrecht, einschließlich der Frage einer Selbstanzeige.
Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung, damit rechtliche und steuerliche Aspekte zusammenpassen.

03So läuft die Zusammenarbeit ab

Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, in dem Sie Ihre Unterlagen und das Schreiben des Finanzamts vorlegen. Rechtsanwältin Ertogan prüft die Sach- und Rechtslage, achtet dabei besonders auf laufende Fristen und bespricht mit Ihnen die realistischen Handlungsmöglichkeiten. Ist ein Einspruch oder ein weiteres Vorgehen sinnvoll, klären wir das Ziel und die nächsten Schritte klar ab, bei Bedarf gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung. Sie werden über den Stand informiert und behalten die Entscheidung jederzeit selbst in der Hand.

04Was kostet die Beratung?

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 450 Euro. Die Erstberatung ist kostenpflichtig, für Privatpersonen mit 249,90 Euro und für Unternehmen mit 450 Euro. Diese Angaben sind eine unverbindliche Orientierung, die konkreten Kosten hängen vom Umfang Ihres Anliegens ab und werden vorab mit Ihnen besprochen.

Zum Honorarrechner

05Häufige Fragen zum Steuerrecht

Wie lange habe ich Zeit, um gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen?
Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids. Bei einem per Post übermittelten Bescheid gilt er üblicherweise am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ist die Frist abgelaufen, wird der Bescheid grundsätzlich bestandskräftig, deshalb sollten Sie zügig handeln.
Lohnt sich ein Einspruch gegen das Finanzamt überhaupt?
Ein Einspruch lohnt sich, wenn der Bescheid fehlerhaft ist oder wesentliche Angaben nicht berücksichtigt wurden. Ob das der Fall ist, lässt sich erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen seriös beurteilen. Wir schätzen die Erfolgsaussichten ehrlich ein, damit Sie keinen aussichtslosen Weg beschreiten.
Was kostet mich der Einspruch, wenn er keinen Erfolg hat?
Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt selbst ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten entstehen für die anwaltliche Tätigkeit, die nach RVG oder Honorarvereinbarung abgerechnet wird. Anders als beim späteren Klageverfahren fallen im Einspruchsverfahren keine Gerichtskosten an.
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Bei einer Betriebsprüfung kontrolliert das Finanzamt Ihre steuerlich relevanten Unterlagen für bestimmte Jahre. Sie erhalten vorab eine Prüfungsanordnung, in der Umfang und Zeitraum genannt werden. Eine gute Vorbereitung und eine klare Kommunikation mit dem Prüfer sind wichtig, hier unterstützen wir Sie gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Muss ich einer Betriebsprüfung zustimmen?
Eine ordnungsgemäß angeordnete Betriebsprüfung müssen Sie grundsätzlich dulden, sie ist gesetzlich vorgesehen. Sie haben aber Rechte, etwa auf angemessene Vorbereitungszeit und auf eine Prüfung im vorgesehenen Rahmen. Gegen eine fehlerhafte Prüfungsanordnung können unter Umständen Rechtsmittel eingelegt werden.
Kann das Finanzamt meine Steuer einfach schätzen?
Das Finanzamt darf die Besteuerungsgrundlagen schätzen, wenn Sie keine Erklärung abgeben oder Ihre Angaben nicht nachvollziehbar sind. Eine Schätzung muss allerdings schlüssig und realistisch begründet sein. Gegen eine zu hohe oder fehlerhafte Schätzung kann man sich mit einem Einspruch wehren.
Was sollte ich tun, wenn ich eine Frist beim Finanzamt versäumt habe?
Melden Sie sich möglichst schnell, denn in bestimmten Fällen ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Voraussetzung ist meist, dass Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben und dies glaubhaft machen können. Je früher Sie reagieren, desto eher lässt sich noch etwas erreichen.
Wann kann ich vor dem Finanzgericht klagen?
Eine Klage vor dem Finanzgericht ist in der Regel erst möglich, wenn das Einspruchsverfahren erfolglos abgeschlossen wurde. Auch dafür gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach der Einspruchsentscheidung. Vor diesem Schritt prüfen wir gemeinsam, ob eine Klage sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist.
Ist eine Selbstanzeige noch möglich, wenn ich Einkünfte nicht angegeben habe?
Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann möglich sein, solange die Tat noch nicht entdeckt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt werden. Sie ist jedoch anspruchsvoll und Fehler können die Wirkung gefährden. Lassen Sie sich vorher unbedingt anwaltlich beraten, bevor Sie tätig werden.
Arbeitet die Kanzlei mit meinem Steuerberater zusammen?
Ja, im Steuerrecht ist die enge Abstimmung mit der Steuerberatung ausdrücklich vorgesehen. Der Steuerberater kennt die Zahlen, die Kanzlei bringt die rechtliche Vertretung und Verfahrensführung ein. So werden steuerliche und rechtliche Aspekte gemeinsam betrachtet, ohne dass etwas doppelt oder gegeneinander läuft.