Ein Vertrag regelt, wer was schuldet und was gilt, wenn es einmal nicht wie geplant läuft. Die Kanzlei Ertogan in Köln prüft, gestaltet und verhandelt Verträge für Privatpersonen und Unternehmen.
Verträge begleiten fast jede Entscheidung im Alltag und im Geschäftsleben, vom Kauf über die Miete bis zum Auftrag an einen Handwerker. Oft merkt man erst dann, wie wichtig die genaue Formulierung war, wenn die andere Seite nicht liefert, mangelhaft leistet oder die Rechnung nicht bezahlt. In solchen Momenten kommt es auf die Rechte an, die im Vertrag und im Gesetz stehen. Rechtsanwältin Nurdan Ertogan liest Verträge deshalb genau und ordnet ein, welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen können.
Die Kanzlei betreut Sie persönlich, auf Deutsch, Türkisch und Englisch, und nimmt sich Zeit für Ihre Unterlagen und Ihre Fragen. Ziel ist eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt, ob durch eine klare Vereinbarung im Vorfeld oder durch die Durchsetzung Ihrer Rechte im Streitfall. Dabei wird offen besprochen, welche Wege sinnvoll sind und welche Kosten und Risiken damit verbunden sein können. So wissen Sie, woran Sie sind, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
01Das kennen Sie vielleicht
Sie haben eine Ware oder Leistung bezahlt, aber nichts oder nur Mangelhaftes erhalten und wissen nicht, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Ihnen liegt ein Vertrag zur Unterschrift vor und Sie möchten vorher wissen, was die Klauseln wirklich bedeuten.
Ein Vertragspartner hält sich nicht an die Absprachen und Sie überlegen, ob Sie kündigen, mindern oder Schadensersatz verlangen können.
Sie brauchen für Ihr Unternehmen einen sauberen Vertrag, etwa für Dienstleistungen, Lieferung oder Zusammenarbeit, und möchten spätere Streitigkeiten vermeiden.
Sie haben eine Rechnung offen, die trotz Mahnung nicht bezahlt wird, und wollen die Forderung durchsetzen.
02Womit ich Sie unterstütze
Prüfung bestehender Verträge und Vertragsentwürfe, verständlich erklärt und mit Hinweis auf Risiken und Handlungsspielräume.
Gestaltung und Formulierung von Verträgen, zum Beispiel Kauf-, Dienst-, Werk- und Kooperationsverträgen, angepasst an Ihre Ziele.
Beratung zu Rechten bei Mängeln, Verzug oder Nichterfüllung, etwa Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite, Fristsetzungen und Verhandlungen mit dem Ziel einer Einigung.
Durchsetzung offener Forderungen, von der Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Klage.
Vertretung vor Gericht, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht erreichbar ist.
03So läuft die Zusammenarbeit ab
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, in dem Sie Ihren Fall schildern und die vorhandenen Unterlagen wie Vertrag, Schriftverkehr und Rechnungen vorlegen. Rechtsanwältin Ertogan prüft die Sach- und Rechtslage und erläutert Ihnen, welche Ansprüche in Betracht kommen und welche Schritte sinnvoll sein können. Auf dieser Grundlage stimmen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen ab, häufig zunächst außergerichtlich mit einem Schreiben an die Gegenseite und einer Frist. Sie werden über jeden wesentlichen Schritt informiert und entscheiden, wie weit das Mandat gehen soll.
04Was kostet die Beratung?
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 450 Euro. Die Erstberatung ist kostenpflichtig und kostet für Privatpersonen 249,90 Euro und für Unternehmen 450 Euro. Diese Angaben sind eine unverbindliche Orientierung, die genauen Kosten hängen vom Umfang Ihres Falls ab und werden vorab mit Ihnen besprochen.
Sollte ich einen Vertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?
Ja, eine Prüfung vor der Unterschrift ist in vielen Fällen sinnvoll, weil sich nachträgliche Änderungen später oft nur schwer durchsetzen lassen. Eine Anwältin kann erklären, was die Klauseln bedeuten und wo Risiken liegen. So können Sie Punkte noch verhandeln, bevor Sie sich binden.
Was kann ich tun, wenn die andere Seite den Vertrag nicht erfüllt?
In der Regel sollten Sie der anderen Seite zunächst schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. Reagiert sie nicht, kommen je nach Lage Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Welcher Weg passt, hängt vom Vertrag und vom konkreten Ablauf ab.
Ist ein mündlicher Vertrag gültig?
Ein mündlicher Vertrag ist grundsätzlich gültig, denn die meisten Verträge sind an keine Form gebunden. Schwierig wird es aber beim Beweis, weil sich der Inhalt später oft nicht mehr belegen lässt. Für bestimmte Geschäfte, etwa den Kauf eines Grundstücks, schreibt das Gesetz zusätzlich eine besondere Form vor.
Kann ich einen unterschriebenen Vertrag wieder rückgängig machen?
Das ist möglich, wenn ein rechtlicher Grund vorliegt, zum Beispiel ein Widerrufsrecht, eine wirksame Kündigung, eine Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung oder ein vereinbartes Rücktrittsrecht. Ohne einen solchen Grund bleibt ein Vertrag in der Regel bindend. Ob ein Grund vorliegt, lässt sich erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen sagen.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt meist mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für manche Ansprüche gelten kürzere oder längere Fristen, etwa bei Mängeln am Bau. Weil Verjährung Ansprüche endgültig entwerten kann, sollten Sie Fristen frühzeitig klären lassen.
Was bedeutet es, wenn eine Klausel unwirksam ist?
Eine unwirksame Klausel gilt so, als wäre sie nicht vereinbart, und an ihre Stelle tritt in der Regel die gesetzliche Regelung. Der übrige Vertrag bleibt dabei meist bestehen. Besonders in vorformulierten Verträgen sind manche Klauseln unwirksam, auch wenn sie unterschrieben wurden.
Muss ich eine Rechnung bezahlen, wenn die Leistung mangelhaft war?
Bei einer mangelhaften Leistung können Sie unter Umständen die Zahlung ganz oder teilweise zurückhalten oder den Preis mindern. Zunächst sollten Sie den Mangel jedoch rügen und der anderen Seite Gelegenheit zur Nachbesserung geben. In welcher Höhe Sie kürzen dürfen, richtet sich nach dem Umfang des Mangels.
Was kostet eine anwaltliche Beratung im Vertragsrecht?
Die Erstberatung kostet in der Kanzlei Ertogan für Privatpersonen 249,90 Euro und für Unternehmen 450 Euro. Die weitere Bearbeitung wird nach dem RVG oder nach einer Honorarvereinbarung mit 450 Euro pro Stunde abgerechnet. Die genauen Kosten hängen vom Aufwand ab und werden vorab mit Ihnen besprochen.
Lohnt sich eine außergerichtliche Einigung oder sollte ich gleich klagen?
In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung der schnellere und günstigere Weg, weil sie Zeit und Prozesskosten spart. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie die Gegenseite reagiert und wie klar die Beweislage ist. Eine Klage bleibt möglich, wenn eine Einigung scheitert.
Welche Unterlagen soll ich zum Beratungstermin mitbringen?
Bringen Sie am besten den Vertrag, den gesamten Schriftverkehr mit der Gegenseite sowie Rechnungen, Zahlungsbelege und etwaige Fristsetzungen mit. Auch E-Mails und Nachrichten können wichtig sein. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto genauer lässt sich Ihr Fall einschätzen.