Streit um einen Vertrag, eine offene Forderung oder einen Schaden? Im Zivilrecht prüfe ich Ihren Fall persönlich und sage Ihnen ehrlich, welche Wege sich lohnen.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Dazu gehören Verträge, Ansprüche auf Zahlung, Schadensersatz und die Rückabwicklung von Geschäften, die schiefgelaufen sind. Als Rechtsanwältin in Köln begleite ich Sie seit 2010 durch solche Auseinandersetzungen und erkläre Ihnen jeden Schritt in verständlicher Sprache. Die Beratung findet auf Deutsch, Türkisch und Englisch statt.
Viele Mandanten kommen zu mir, wenn sie unsicher sind, ob sich ein Streit überhaupt lohnt oder ob eine Forderung berechtigt ist. Genau das kläre ich am Anfang, bevor Kosten und Zeit in ein aussichtsloses Verfahren fließen. In vielen Fällen lässt sich eine Sache außergerichtlich lösen, manchmal führt aber kein Weg an einer Klage vorbei. Ich prüfe Ihre Unterlagen, ordne die Rechtslage ein und bespreche mit Ihnen offen die Chancen und Risiken.
01Das kennen Sie vielleicht
Ein Vertragspartner zahlt eine offene Rechnung nicht, obwohl die Leistung längst erbracht wurde.
Sie haben eine Ware oder Dienstleistung erhalten, die mangelhaft ist, und die Gegenseite blockt Ihre Reklamation ab.
Sie sollen selbst Geld zahlen und haben Zweifel, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.
Ein privater Kaufvertrag, etwa über ein Auto, führt zu Streit über einen versteckten Mangel.
Sie haben einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten und wissen nicht, wie Sie darauf reagieren sollen.
02Womit ich Sie unterstütze
Prüfung Ihrer Ansprüche oder der gegen Sie erhobenen Forderungen anhand Ihrer Unterlagen und der Rechtslage.
Außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite, um eine Lösung ohne Gerichtsverfahren zu erreichen.
Prüfung, Gestaltung und Anpassung von Verträgen, damit spätere Streitpunkte vermieden werden.
Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, auch über das gerichtliche Mahnverfahren.
Vertretung vor den Amts- und Landgerichten in Köln und Umgebung, sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite.
Abwehr unberechtigter Forderungen, Mahnbescheide und Klagen sowie Prüfung von Verjährung und Einwänden.
03So läuft die Zusammenarbeit ab
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, in dem Sie mir Ihren Fall schildern und ich Ihre Unterlagen sichte. Danach ordne ich die Rechtslage ein und sage Ihnen konkret, welche Ansprüche bestehen und wie realistisch deren Durchsetzung ist. Gemeinsam legen wir das weitere Vorgehen fest, häufig zunächst mit einem Schreiben an die Gegenseite, bei Bedarf auch mit einer Klage. Sie werden über jeden Schritt informiert und treffen die Entscheidungen, ich setze sie für Sie um.
04Was kostet die Beratung?
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 450 Euro. Die Erstberatung ist kostenpflichtig und kostet für Privatpersonen 249,90 Euro und für Unternehmen 450 Euro. Diese Angaben sind unverbindliche Informationen, die genauen Kosten Ihres Falls bespreche ich vorab transparent mit Ihnen.
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Dazu gehören unter anderem Verträge, Kauf und Verkauf, Schadensersatz, offene Forderungen und die Rückabwicklung fehlgeschlagener Geschäfte. Mietrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht sind Sondergebiete des Zivilrechts.
Lohnt sich ein Anwalt bei einer kleinen Forderung?
Ob sich anwaltliche Hilfe lohnt, hängt vom Streitwert, den Erfolgsaussichten und einer möglichen Rechtsschutzversicherung ab. Bei kleineren Beträgen prüfe ich zunächst, ob ein außergerichtliches Schreiben ausreicht, das oft günstiger ist als ein Prozess. In der Erstberatung sage ich Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand für Sie rechnet.
Was kostet die Erstberatung im Zivilrecht?
Die Erstberatung kostet für Privatpersonen 249,90 Euro und für Unternehmen 450 Euro. In diesem Termin schildern Sie mir Ihren Fall, ich prüfe die Rechtslage und Sie erhalten eine erste Einschätzung. Weitere Kosten bespreche ich vorher transparent mit Ihnen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, hängt vom Vertrag und vom konkreten Streitfall ab. Viele Policen decken zivilrechtliche Auseinandersetzungen ab, oft mit einer Selbstbeteiligung. Ich helfe Ihnen, eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung zu stellen, bevor größere Kosten entstehen.
Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?
Die meisten zivilrechtlichen Ansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon erfahren haben. Es gibt aber Ausnahmen mit kürzeren oder längeren Fristen. Warten Sie deshalb nicht zu lange, sondern lassen Sie die Verjährung im Zweifel früh prüfen.
Muss ein Zivilstreit immer vor Gericht enden?
Nein, viele zivilrechtliche Streitigkeiten lassen sich außergerichtlich lösen. Häufig genügt ein anwaltliches Schreiben oder ein Vergleich, um eine Zahlung oder eine Einigung zu erreichen. Erst wenn die Gegenseite nicht einlenkt, kommt eine Klage in Betracht.
Was soll ich tun, wenn ich einen Mahnbescheid bekomme?
Reagieren Sie schnell, denn gegen einen Mahnbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Läuft die Frist ab, kann die Gegenseite die Zwangsvollstreckung betreiben, auch wenn die Forderung unberechtigt ist. Lassen Sie den Bescheid am besten sofort prüfen, damit die Frist nicht verstreicht.
Kann ich eine mangelhafte Ware zurückgeben oder mein Geld zurückverlangen?
Bei einer mangelhaften Ware haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag. Welches Recht Ihnen zusteht, hängt von der Art des Mangels und der Reihenfolge der Gewährleistungsrechte ab. Ich prüfe für Sie, welcher Weg im konkreten Fall der beste ist.
Bieten Sie die Beratung auch auf Türkisch oder Englisch an?
Ja, ich berate Sie im Zivilrecht auf Deutsch, Türkisch und Englisch. So können Sie Ihr Anliegen in der Sprache schildern, in der Sie sich am sichersten fühlen. Missverständnisse bei rechtlichen Fragen lassen sich dadurch häufig vermeiden.
Wie läuft die Zusammenarbeit bei Ihnen ab?
Nach einem ersten persönlichen Gespräch prüfe ich Ihre Unterlagen und die Rechtslage und bespreche mit Ihnen die möglichen Schritte. Sie treffen die Entscheidungen, ich setze sie außergerichtlich oder vor Gericht für Sie um. Über jeden wichtigen Stand informiere ich Sie, damit Sie den Überblick behalten.