Wenn im Arbeitsverhältnis Streit droht, zählt oft jeder Tag. Die Kanzlei Ertogan berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Köln bei Kündigung, Abfindung und allen Fragen rund um den Arbeitsplatz.
Eine Kündigung, ein vorgelegter Aufhebungsvertrag oder ein Zeugnis, das nicht dem entspricht, was tatsächlich geleistet wurde: Solche Situationen treffen viele Menschen unvorbereitet. Rechtsanwältin Nurdan Ertogan prüft in jedem Fall zuerst die konkrete Sachlage und ordnet ein, welche Ansprüche realistisch bestehen. Seit 2010 betreut die Kanzlei Mandate im Arbeitsrecht persönlich, ohne dass der Fall an wechselnde Sachbearbeiter weitergereicht wird. Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Türkisch und Englisch.
Das Arbeitsrecht ist stark von Fristen geprägt, und gerade bei einer Kündigung bleibt wenig Zeit für Entscheidungen. Wer eine Kündigungsschutzklage in Betracht zieht, muss diese in der Regel binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen und nicht erst, wenn die Frist fast abgelaufen ist. Auch Arbeitgeber profitieren davon, arbeitsrechtliche Schritte vorab prüfen zu lassen, um spätere Prozessrisiken zu vermeiden.
01Das kennen Sie vielleicht
Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, ob sie wirksam ist oder ob sich eine Klage lohnt.
Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt und Sie sollen kurzfristig unterschreiben.
Sie möchten über eine mögliche Abfindung verhandeln, bevor Sie das Unternehmen verlassen.
Ihr Arbeitszeugnis enthält Formulierungen, die schlechter wirken als Ihre tatsächliche Leistung.
Als Arbeitgeber möchten Sie eine Kündigung rechtssicher vorbereiten oder einen Aufhebungsvertrag gestalten.
02Womit ich Sie unterstütze
Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung und Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Vertretung vor dem Arbeitsgericht, auch bei Verhandlungen über eine Abfindung.
Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen vor der Unterschrift.
Kontrolle und Korrektur von Arbeits- und Zwischenzeugnissen.
Beratung zu Lohn- und Gehaltsansprüchen, Überstunden, Urlaub und Freistellung.
Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie Kündigungen aus Arbeitgebersicht.
03So läuft die Zusammenarbeit ab
Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem Sie Ihre Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Kündigung oder Zeugnis vorlegen und den Sachverhalt schildern. Rechtsanwältin Ertogan prüft die Lage, erklärt die rechtlichen Möglichkeiten und weist auf laufende Fristen hin, damit keine Rechte verloren gehen. Auf dieser Grundlage besprechen Sie das weitere Vorgehen, etwa eine außergerichtliche Verhandlung oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Sie werden während des gesamten Verfahrens persönlich betreut und über jeden Schritt informiert.
04Was kostet die Beratung?
Die Erstberatung ist kostenpflichtig und kostet für Privatpersonen 249,90 Euro, für Unternehmen 450 Euro. Die weitere Vertretung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 450 Euro abgerechnet. Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und sind unverbindlich, die konkreten Kosten hängen vom jeweiligen Fall ab.
Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
In der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer eine Kündigungsschutzklage erheben möchte, muss diese Frist beim Arbeitsgericht einhalten, sonst gilt die Kündigung meist als wirksam. Deshalb sollten Sie sich nach Erhalt einer Kündigung möglichst schnell beraten lassen.
Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in vielen Fällen nicht. Abfindungen werden häufig im Rahmen einer Verhandlung oder eines gerichtlichen Vergleichs vereinbart, etwa wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, lässt sich erst nach Prüfung des Einzelfalls einschätzen.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht unter Zeitdruck, ohne ihn vorher prüfen zu lassen. Ein Aufhebungsvertrag kann Nachteile beim Arbeitslosengeld mit sich bringen, etwa in Form einer Sperrzeit. Es ist sinnvoll, die Konditionen anwaltlich prüfen und gegebenenfalls nachverhandeln zu lassen, bevor Sie zustimmen.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitszeugnis schlecht ist?
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. Formulierungen, die schlechter wirken als Ihre tatsächliche Leistung, können in vielen Fällen beanstandet und korrigiert werden. Eine anwaltliche Prüfung deckt versteckte Abwertungen im Zeugnistext auf und hilft, eine Berichtigung zu verlangen.
Ist eine Kündigung während der Krankheit erlaubt?
Ja, eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich. Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung, allerdings gelten für eine krankheitsbedingte Kündigung strenge Voraussetzungen. Ob die Kündigung in Ihrem Fall wirksam ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Was bedeutet Kündigungsschutz und für wen gilt er?
Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt in der Regel, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Dann braucht eine ordentliche Kündigung einen anerkannten Grund, etwa personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe. Ob der Kündigungsschutz greift, hängt von den Umständen Ihres Arbeitsverhältnisses ab.
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung hält die geltende Kündigungsfrist ein, eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis dagegen sofort. Für eine fristlose Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Gegen beide Formen kann man sich unter Umständen gerichtlich zur Wehr setzen.
Bekomme ich mein ausstehendes Gehalt, wenn ich gekündigt wurde?
Ansprüche auf bereits verdientes Gehalt bleiben grundsätzlich auch nach einer Kündigung bestehen. Das gilt in vielen Fällen ebenso für Überstunden und nicht genommenen Urlaub, der abzugelten sein kann. Zahlt der Arbeitgeber nicht, lassen sich diese Ansprüche geltend machen, wobei arbeitsvertragliche Ausschlussfristen zu beachten sind.
Was kostet eine arbeitsrechtliche Beratung in Ihrer Kanzlei?
Die Erstberatung kostet für Privatpersonen 249,90 Euro und für Unternehmen 450 Euro. Die weitere Tätigkeit wird nach dem RVG oder nach einer Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 450 Euro abgerechnet. Die genauen Kosten hängen vom Umfang und der Schwierigkeit Ihres Falls ab.
Kann ich mich auch auf Türkisch oder Englisch beraten lassen?
Ja, die Beratung ist auf Deutsch, Türkisch und Englisch möglich. So können Sie Ihr arbeitsrechtliches Anliegen in der Sprache schildern, in der Sie sich am sichersten fühlen. Rechtsanwältin Ertogan betreut Ihr Mandat dabei persönlich.